Welche Fragen sind erlaubt?
Vermieter dürfen nur fragen, was für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich nötig ist. Die Datenschutzbehörden haben dazu klare Grenzen gezogen. Erlaubt sind in der Regel:
- Name, Anschrift, Kontaktdaten
- Beruf, Arbeitgeber und Einkommen (ab der Phase, in der ein Vertrag ernsthaft in Aussicht steht)
- Anzahl der einziehenden Personen und Haustiere
- Insolvenz oder Vermögensauskunft, Mietrückstände
Nicht erlaubt sind Fragen nach Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Krankheiten, Partei- oder Vereinszugehörigkeit und in der Regel auch nach Vorstrafen. Solche Fragen dürfen Mietinteressenten unbeantwortet lassen oder sogar falsch beantworten, ohne Folgen.
Wann Vermieter welche Daten verlangen dürfen
Zur Besichtigung reichen Name und Kontaktdaten. Die ausführliche Selbstauskunft mit Einkommen darf erst verlangt werden, wenn der Interessent ernsthaft mieten will. Gehaltsnachweise und SCHUFA-Auskunft erst kurz vor Vertragsabschluss. Nach einer Absage müssen die Unterlagen gelöscht werden.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ohne Selbstauskunft bekommen Sie bei begehrten Wohnungen aber kaum eine Zusage.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Antworten auf zulässige Fragen (z. B. Einkommen, Mietschulden) können den Vermieter zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung berechtigen.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.