Nebenkostenabrechnung Excel-Vorlage
9,99 €
- Für bis zu 10 Wohnungen und Mieterwechsel im Jahr
- Alle 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung vorbereitet
- Heizkosten nach Heizkostenverordnung (Grund- und Verbrauchskosten)
- Fertige Abrechnung je Mieter zum Ausdrucken
Bald verfügbar.
Fristen für die Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Jahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Kommt sie zu spät, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen. Der Mieter hat nach Zugang zwölf Monate Zeit für Einwände.
Was darf umgelegt werden?
Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung stehen, z. B. Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltungsrücklagen.
Der richtige Umlageschlüssel
Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Verbrauchsabhängige Kosten wie Wasser sollten, wenn Zähler vorhanden sind, nach Verbrauch abgerechnet werden. Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt werden. Dafür ist der einfache Online-Rechner nicht gedacht; nutzen Sie dafür die Excel-Vorlage.
Häufige Fragen
Muss ich Belege beilegen?
Nein. Der Mieter hat aber das Recht, die Belege einzusehen.
Was gehört formal in die Abrechnung?
Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen. Genau so ist das PDF dieses Rechners aufgebaut.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.