Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB
- Die Miete ist seit mindestens 15 Monaten unverändert (das Schreiben darf frühestens nach 12 Monaten verschickt werden).
- Die neue Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht.
- Kappungsgrenze: höchstens 20 % mehr innerhalb von drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %.
- Das Verlangen ist in Textform und begründet, z. B. mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.
Fristen
Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zuzustimmen. Die höhere Miete gilt ab Beginn des dritten Monats nach Zugang. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von weiteren drei Monaten auf Zustimmung klagen.
Bei Staffel- oder Indexmiete, nach Modernisierung oder bei preisgebundenem Wohnraum gelten andere Regeln. Diese Vorlage ist nur für die Anpassung an die Vergleichsmiete gedacht.
Häufige Fragen
Muss der Mieter zustimmen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Er hat aber nach Zugang ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des zweiten Monats (§ 561 BGB).
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.